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   LG Kiel, 09.05.2001 - 14 O Kart 68/01   

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https://dejure.org/2001,23658
LG Kiel, 09.05.2001 - 14 O Kart 68/01 (https://dejure.org/2001,23658)
LG Kiel, Entscheidung vom 09.05.2001 - 14 O Kart 68/01 (https://dejure.org/2001,23658)
LG Kiel, Entscheidung vom 09. Mai 2001 - 14 O Kart 68/01 (https://dejure.org/2001,23658)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Durchleitung von elektrischer Energie an bestimmte Verbrauchsstellen; Anspruch auf Netznutzung; Keine Angebotsabgabe auf Abschluss eines Stromlieferungsvertrages durch Aufnahme der Versorgung der Kunden mit elektrischer Energie; Schlüssige Vertragsannahme ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1628
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.11.1976 - VIII ZR 140/75

    Zugang einer Willenserklärung bei Zustellung durch die Post

    Auszug aus LG Kiel, 09.05.2001 - 14 O Kart 68/01
    Ein Zugang einer Willenserklärung unter Abwesenden ist nur dann anzunehmen, wenn die Erklärung so in den Machtbereich des Erklärungsempfängers gelangt, dass dieser unter normalen Umständen die Möglichkeit hat, vom Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen (BGH 67, 271; BGH NJW 80, 990).
  • BGH, 19.01.2000 - VIII ZR 275/98

    Auslegung einer Rechtswahlvereinbarung

    Auszug aus LG Kiel, 09.05.2001 - 14 O Kart 68/01
    Vielmehr sind auch die außerhalb des Erklärungsaktes liegenden Begleitumstände miteinzubeziehen (BGH WM 71, 40; NJW-RR 00, 1002, 1003).
  • BGH, 13.02.1980 - VIII ZR 5/79
    Auszug aus LG Kiel, 09.05.2001 - 14 O Kart 68/01
    Ein Zugang einer Willenserklärung unter Abwesenden ist nur dann anzunehmen, wenn die Erklärung so in den Machtbereich des Erklärungsempfängers gelangt, dass dieser unter normalen Umständen die Möglichkeit hat, vom Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen (BGH 67, 271; BGH NJW 80, 990).
  • LG Ulm, 22.10.1984 - 2 O 339/84
    Auszug aus LG Kiel, 09.05.2001 - 14 O Kart 68/01
    Ausgefallen ist eine Bedingung, wenn der Zeitraum verstrichen ist, innerhalb dessen der Bedingungseintritt zu erwarten war (BGH NJW 85, 2360).
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